Die derzeit bestehende Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“ stammt aus dem Jahr 1996. Seither hat sich bei den Feuerwehren viel getan, die Ausrüstung hat sich genauso weiterentwickelt, wie die Einsatztaktik. Diese Änderungen erforderten eine Überarbeitung der Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“. Zudem wollte man auch Feuerwehren ohne hydraulischem Rettungsgerät (Bergeschere, Spreizer und Stempel) die Möglichkeit bieten, diese Leistungsprüfung zu absolvieren.
Zukünftig wird es 2 Varianten dieser neuen Leistungsprüfung geben, bei der neben dem hydraulischen Rettungsgerät auch weitere Geräte zum Einsatz kommen, wie zB Hebekissen, Greifzug, Motorsäge, Stab-Fast, … Eine weitere Neuerung wird sein, dass die Geräte auch alle verwendet werden müssen. Da es nicht immer möglich ist, für das Training bzw. die Leistungsprüfung Schrottautos zu organisieren, wurde auch ein Übungsgestell entwickelt, bei dem mit allen Geräten wiederholt geübt sowie die Leistungsprüfung abgenommen werden kann.
In der Landesfeuerwehrschule fand am vergangenen Samstag für die Bewerter der Bezirksverbände eine Schulung zu dieser neuen Leistungsprüfung statt, bei der auch die Übungsgestelle an die Bezirke übergeben wurden.
Der genaue Starttermin für diese neue Leistungsprüfung sowie die Übergangsfristen werden noch vom Landesfeuerwehrausschuss beschlossen und anschließend bekannt gegeben.
Bilder: Federführend bei der Ausarbeitung der neuen Leistungsprüfung OBI Gerd Nagiller und ... ... OBI Christof Huber rechts das neu entwickelte Übungsgestell Landesbewerbsleiter ABI Jörg Degenhart Bericht und Bilder: OBI Roland Schwarz (ÖA BFV IBK-Land)
23.10.2013