Verordnung bezüglich Waldbrandgefahr erlassen

Die sommerlichen Temperaturen der letzten Tage ließen nun die Bezirkshauptmannschaft erste Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

Um die Gefahr von Wald-, Flur- und Wiesenbränden zu verringern, tritt mit sofortiger Wirkung die folgende Datei herunterladen: PDFVerordnung in Kraft.

Das Rauchen und Hantieren mit Feuer ist im Waldbereich bzw. in gefährdeten Nahbereich zu unterlassen. 

27.06.2019