Die sommerlichen Temperaturen der letzten Tage ließen nun die Bezirkshauptmannschaft erste Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Um die Gefahr von Wald-, Flur- und Wiesenbränden zu verringern, tritt mit sofortiger Wirkung die folgende Verordnung in Kraft.
Das Rauchen und Hantieren mit Feuer ist im Waldbereich bzw. in gefährdeten Nahbereich zu unterlassen.
27.06.2019